Schützenverein Winterlingen 

e.V. 1903

  

Deutscher Schützenbund
Schützenkreis ZAK
WSV 1860
Kreismeisterschaft 2023
Terminplan KM2023final.pdf (30.36KB)
Kreismeisterschaft 2023
Terminplan KM2023final.pdf (30.36KB)

Informationen aus unseren Verbänden


Hier ist ein direkter Link zur WSV 1860 Seite die sich mit Waffenrecht beschäftigt und einen selbsterklärenden Download zu allen Formularen hat die den Verband betreffen (Anträge zur Bedürfnisprüfung etc.)

https://www.wsv1850.de/waffenrecht/downloadbereich

Novelliertes Waffengesetz von 2020

 Neue Richtlinien für den Transport von Munition und Schwarzpulver
Mit der Änderung der so genannten Gefahrgutverordnung sind die zulässigen Mengen für den Transport von Schwarzpulver und Munition deutlich erhöht worden. Für den privaten Gebrauch können nun folgende Gesamtmengen, ohne die Voraussetzungen eines Gefahrguttransportes zu erfüllen, im PKW (nicht pro Person) transportiert werden:
3 kg Schwarzpulver / 50 kg Munition (Bruttomasse)
Der Transport hat in "handelsüblicher" Verpackung zu erfolgen. Nach einem Schreiben des für diesen Bereich zuständigen Bundesministeriums für Verkehr an den Deutschen Schützenbund reicht hierfür aus, dass es sich um ein im Handel allgemein erwerbbares Behältnis handelt. Es ist also nicht erforderlich, dass der Transport in der jeweiligen Originalverpackung erfolgt.

Waffenrechtliche Erlaubnisse

Die Waffenbesitzkarte (im Folgenden: WBK) ist eine waffenrechtliche Erlaubnis, die zum Erwerb und Besitz von Waffen berechtigt. In einer WBK werden erlaubnispflichtige Schusswaffen des Besitzers behördlich registriert. Sportschützen müssen erworbene Waffen innerhalb von zwei Wochen bei ihrer zuständigen Behörde anmelden und in die WBK eintragen lassen. Innerhalb von sechs Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als zwei Waffen erworben werden (gilt für die gelbe und die grüne WBK).

Voraussetzung für die Erteilung:
Zuverlässigkeit;
persönliche Eignung;
Sachkundenachweis;
Bedürfnisnachweis und
Volljährigkeit
ACHTUNG:
Ab 18 Jahre - Waffen im Kaliber .22 lfB (Randfeuerzündung),                                                                      Einzelladerlangwaffen mit glatten Läufen Kaliber 12 oder                                                  kleiner (Bockdoppelflinte)

Ab 21 Jahre - alle Kaliber - Voraussetzung ist ein medizinisch psychologisches                                                                    Gutachten
Ab 25 Jahre - alle Kaliber


Welche Arten von WBK gibt es:
Grüne WBK – für Sportschützen, Jäger, Erben
Gelbe WBK –  ausschließlich für Sportschützen
Rote WBK    für Waffensammler und Waffensach
verständige


Alle hier gemachten Ausführungen beziehen sich in der Hauptsache auf Sportschützen und gelten z.T. nur für den Württembergischen Schützenverband (Bundesland Baden-Württemberg).

 

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